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Exotenliebhabern droht Haltungsverbot

Haustierhaltung bedeutet nicht nur, Hund, Katze oder Maus zu seinen tierischen Hausgenossen zu zählen. Auch exotische Tierarten, wie Nasenbären, Streifenhörnchen und Rotwangenschmuckschildkröten, erfreuen sich großer Beliebtheit und bei den meisten Besitzern auch einer artgerechten Haltung. Dennoch rollt laut dem DV-TH, dem Dachverband der Tierhalter e.V., nun ein Haltungsverbot für einige der in der EU gehaltenen Exoten auf uns zu. Der Grund: Viele Arten seien  „potenziell invasiv“, würden also den Bestand der einheimischen Tierwelt bedrohen. Was im ersten Moment wie eine vernünftige Lösung klingen mag, hinkt bei genauerem Nachdenken an mehreren Stellen.

Warum sind Haustiere potenziell invasiv?

Richtig ist: in Ostdeutschland herrscht eine kaum mehr einzudämmende Waschbärplage, die tatsächlich die dort einheimische Tierwelt bedroht. Andere Teile Deutschlands sind hiervon kaum bis gar nicht betroffen. Gleiches gilt für Papageienvögel wie Halsbandsittiche, die zumindest auf eine weitere Verbreitung blicken können. Aber rechtfertigt das ein Haltungsverbot für viele potenziell invasive Arten, wie zum Beispiel der Rotwangenschmuckschildkröte, das im Übrigen nicht nur Privathalter, sondern auch zoologische Einrichtungen betreffen würde? Wird dieses Gesetz in Kraft gesetzt, so werden wir zukünftig weder Nasenbären, noch sibirische Streifenhörnchen oder das chinesische Muntjak im Zoo sehen. Und das, obwohl alle diese Tierarten nur dann invasiv für unsere einheimische Tierwelt sind, wenn sie in Freiheit gelangen und sich hier unkontrolliert vermehren. Etwas, das bei artgerechter und sicherer Haltung der Tiere überhaupt nicht möglich ist.

Wir erinnern uns: an der herrschenden Waschbärplage sind Pelzfarmen schuld deren Tiere – auch aus unüberlegtem Aktionismus – teilweise von selbsternannten Tierschützern befreit und in der deutschen „Wildnis“ ihrem Schicksal überlassen wurden. Ebenso konnten die Papageienvögel unsere Breiten bevölkern, weil sie ausgesetzt oder durch ein unbeachtetes Fenster entwischt sind. Für diese  mangelnde Vorsicht soll nun nicht nur der Halter exotischer Tierarten büßen, sondern auch die Tiere selbst, denn…

Wohin mit den Tieren, wenn das Haltungsverbot in Kraft tritt?

Tiere aus zoologischen Einrichtungen finden – im Idealfall und je nach Tierart – ein neues Zuhause in anderen Ländern und dortigen zoologischen Einrichtungen. Ob in allen dieser Einrichtungen die gleichen, optimalen Haltungsbedingungen herrschen, wie in so manchen europäischen Zoo, sei dahingestellt. Ganz davon abgesehen, dass sich die meisten Einrichtungen nicht um häufig vorkommende und vermehrungsfreudige Tiere, wie zum Beispiel Waschbären, reißen werden. Für die Tiere bedeutet das: Euthanasie aus Platzmangel. Also schlichtweg den Tod.

Das Haltungsverbot ist zu europäisch gedacht

Werfen wir noch einmal einen Blick auf die Liste, die der DV-TH in diesem Zusammenhang veröffentlicht hat, dann fällt schnell eine Diskrepanz auf. Wie kann ein Tier, das zum Beispiel in Deutschland aufgrund der klimatischen Bedingungen keinerlei Überlebenschance in „freier Wildbahn“ hat potenziell invasiv sein? Genau hier ist der Haken, so der DV-TH. Das Gesetz berücksichtigt nicht, dass keinesfalls alle auf der Liste befindlichen Tierarten nicht in der gesamten EU potenziell invasiv sind. Auch hier findet eine Generalisierung auf Kosten der Tiere statt.

Juristische Durchsetzung fraglich

Für Privathalter, die ihren Exoten auf legalem Wege erworben haben und damit auch die entsprechenden Papiere besitzen, ist es äußerst fraglich, ob das anrollende Gesetz tatsächlich durchsetzbar ist. Erinnern wir uns jedoch an die Ereignisse nach des Inkrafttretens des Landes-Hundegesetz und den damit entstehenden Listenhunde, wird klar, dass der Gesetzgeber im Zweifelsfall Mittel und Wege finden wird, um die legal erworbenen Tiere von ihren rechtmäßigen Besitzern zu enteignen. Und diese scheinen weder für den Halter, noch für die Tiere jemals gut zu sein.

Und was ist danach?

Spinnen wir die jetzige Situation einmal weiter, überdramatisieren wir vielleicht sogar. Werden exotische Arten in Zukunft aufgrund ihrer potenziellen Faunaverfälschung verboten, was geschieht dann auf kurz oder lang mit unseren Hunden und Katzen? Es ist kein Geheimnis, dass wildernde Hunde Vogel- und Wildbestand vor allem in der Setzzeit gefährden. Katzen obliegen, wenn auch von vielen Quellen bereits widerlegt, noch immer dem Ruf, für das Sterben von Singvögeln verantwortlich zu sein. Ausgesetzte Kaninchen bedrohen das Aussehen unserer Wildkaninchen und werden so, zumindest auf dem Land, weniger Überlebensfähig, da schneller sichtbar für Beutegreifer. Wo ziehen wir also die Grenze? Oder halten wir es langfristig so, wie die Tierrechtsorganisation PETA, die sich ein Ende jeglicher Haustierhaltung wünscht?

Wissgetierig findet: Haustiere gehören – artgerecht gehalten – zu unserem Leben dazu und ein Gesetz wie dieses bedroht Mensch und Tier sowie auch den Schutz unserer Wildtiere. Denn der Mensch schützt nur das, was er kennt und zu dem er eine Bindung hat. Zoologische Einrichtungen leisten hier auch mit Exoten in vielen Fällen gute Arbeit.

Was sagt ihr zu dem Gesetz zum Verbot der Haltung von potenziell invasiven Tierarten in der EU? Hinterlasst mir gerne einen Kommentar.

 

Titelbild: ©ariesa66 – pixabay.com

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