Das Wort „Listenhund“ sorgt bei Tierschützern und Menschen, die keine besondere Beziehung zu Tieren haben, die gleiche Reaktion hervor: Aufgestellte Nackenhaare. Kein Thema wird in den Medien zu kontrovers diskutiert, kaum ein anderes lässt die Emotionen so hoch kochen.
Für viele Hundehalter stellen Rasselisten ein Relikt aus einer geschichtlich dunklen Zeit dar, das nun in tierischer Form sein trauriges Revival erlebt. Andere erachten sie als notwendig, zum Schutz von Tier und Mensch. Wo immer auch der eigene Standpunkt bei diesem Thema liegt, die gesetzlichen Bestimmungen für Listenhunde bleiben die gleichen.
Was sind Listenhunde?
Stellen wir die sachliche und knappe Definition diesem Abschnitt einmal voran: Listenhunde sind Hunde, die vom Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft werden. Sogenannte Rasselisten definieren einige Hunde aufgrund ihres genetischen und rassespezifischen Hintergrunds als gefährlicher ein, als ein Großteil ihrer Artgenossen. Kritiker von Rasselisten bemängeln, dass keinerlei Hintergrundinformation, wie zum Beispiel Beißstatistiken oder ähnliches, fundiertes Recherchematerial zu den Rasselisten geführt haben.
Tatsächlich unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden und somit zu den sogenannten „Listenhunden“ zählen. Auch der Umgang und die gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit solchen Hunden befassen, sind ländersache und dementsprechend unterschiedlich. Dies macht es ungleich schwerer, Listenhunde zu definieren.
Das Landeshundegesetz des entsprechenden Bundes gibt darüber Auskunft, welche Hunderassen wo in Deutschland als gefährlich eingestuft werden.
Forderungen an den Halter von Listenhunden
Nicht nur die Hunde unterliegen den gesetzlichen Auflagen des Landeshundegesetz, auch an die Halter sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Je nach Bundesland darf nur einen Listenhund halten wer:
- Volljährig ist
- Ein einwandfreies, polizeiliches Führungszeugnis vorweisen kann
- Einen Hundeführerschein besitzt oder einen Sachkundenachweis erfolgreich bewältigt hat
Auch bei dem Inhalt des Sachkundenachweises für Hundehalter generell oder Hundehalter gefährlicher Hunde zwischen den einzelnen deutschen Bundesländern. Ihnen in der Regel allen gemein ist eine Unterteilung der Fragen in solche zur Hundeerziehung, zu medizinischen und zu rechtlichen Grundlagen der Hundehaltung. Tierärzte und Sachverständige sind es, die den Sachkundenachweis abnehmen, der zumeist aus verschiedenen Multiple-Choice-Fragen besteht, von denen ein gewisser Prozentsatz (oft etwa 70%) korrekt beantwortet werden muss.
Unterscheidung zwischen Listenhunden
So wie Hund vor dem Gesetz nicht gleich Hund ist, ist Listenhund auch nicht gleich Listenhund. In den meisten Bundesländern wird zwischen potentiell gefährlichen Hunden, die grundsätzlich an bestimmte Auflagen gebunden sind (zum Beispiel Leinen- oder Maulkorbpflicht) unterschieden und solchen, die von diesen Bestimmungen durch einen von Experten durchgeführten Wesenstest befreit werden können. Als Experten gelten hier zugelassene Tierärzte und Hundetrainer, die ebenfalls seitens des Gesetzgebers die Erlaubnis erworben haben, einen Wesenstest durchzuführen.
In vielen Bundesländern gelten beispielsweise der Staffordshire Bullterrier und der American Pitbull als Hunderassen, denen eine gesteigerte und nicht widerlegbare Aggressivität unterstellt wird.
Vorurteile und Anfeindungen sind an der Tagesordnung
Wer sich mit dem Thema Listenhunde und dem Landeshundegesetz auseinandersetzt, der merkt schnell, dass Halter von Listenhunden mit einem Stigma zu kämpfen haben. Wo die Bedingungen an Hundehalter – zum Beispiel der Hundeführerschein – an einigen Stellen noch sinnvoll erscheinen, wenn auch ganz bestimmt nicht nur rassespezifisch notwendig, stellt das alltägliche Leben mit diesen Hunden die Halter noch vor ganz andere Probleme.
Staffordshire Bullterrier, Pitbulls und co. haben vor allem durch die Boulevardpresse einen scheinbar irreparablen Imageschaden erlitten. Ihre Besitzer zahlen nicht nur deutlich höhere Steuern in einigen Bundesländern und sind teilweise per Gesetz dazu verpflichtet, ihren Hund unfruchtbar zu machen, sie haben auch fast täglich mit Anfeindungen zu kämpfen. Angst und Unwissen herrscht in den Köpfen vieler Menschen vor und Aufklärung braucht Geduld auf Seiten der Hundehalter und Bereitschaft auf der Seite derer, die sich vielleicht all zu sehr von Zeitungen und dem unter Druck stehenden Gesetzgeber beeinflussen lassen.
Ein sensibles Thema wie dieses braucht mehr als einen Artikel und würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen.
Ein Wort zum Schluss
Unterm Strich bleibt, dass auf zukünftige Halter nicht nur gesetzliche Bestimmungen gibt, die es zu erfüllen gilt, sondern auch finanzielle und psychosoziale. Wer darüber nachdenkt, auch in für Listenhunde juristisch schwierigen Zeiten für Listenhunde diesen Hunden ein Zuhause zu geben, der muss sich vorab ausgiebig über das für seine Region herrschende Hundegesetz informieren. Anschließend sind Tierheime und Pflegestellen, die sich auf Listenhunde spezialisiert hat, die richtige Anlaufstelle.
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